So profitieren Sie von der aktuellen KfW- /KfN – Familienförderung
Als junge Familie mit geringem oder mittlerem Einkommen wünschen Sie sich, den Traum von einem eigenen Zuhause endlich zu realisieren? Dann ist die KfW-Förderung für Familien maßgeschneidert für Sie. Das Förderprogramm 300 „Wohneigentum für Familien“ ist der Nachfolger für das ehemalige Baukindergeld und bietet äußerst attraktive Zinssätze ab lediglich 0,01 %. Wenn Sie Kinder haben und ein klimafreundliches Haus mit Fischer-Bau bauen, können Sie mit der Familienförderung einen wichtigen Teil der nötigen Bausumme sehr günstig finanzieren.
Im Zuge des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland verbessert die KfW die Förderbedingungen ihrer Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“. Danach wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Kreditprogramms berechtigt, für eine Familie mit einem Kind von 60.000 € auf 90.000 € angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 €. Darüber hinaus werden die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 EUR angehoben.
Fischer-Bau baut für Sie als Neubau und bei Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung in der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“.
Die Bundesregierung hat folgende Verbesserungen in der KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ ab dem 16.10.2023 bereits beschlossen:
- Deutliche Erhöhung der Einkommensgrenze sowie der Kredithöchstbeträge
- Sie erhalten stark zinsvergünstigte Kredite zwischen 0,01 % und 0,59 %.
- Es sind Annuitätendarlehen und endfällige Darlehen möglich.
- Die Zinsbindung beträgt immer 10 Jahre, die Laufzeit kann von vier bis zu 35 Jahre betragen.
- Ein bis fünf tilgungsfreie Anlaufjahre sind möglich.
- Die Förderungssumme ist gestaffelt nach der Größe der Familie. Ab 16. Oktober 2023 gelten folgende Kreditbeträge:
- bei 1 und 2 Kindern: 170.000 €
- bei 3 und 4 Kindern: 200.000 €
- ab 5 Kindern: 220.000 €
Dabei handelt es sich um die Förderbeträge „Klimafreundlicher Neubau“ der KfW-Bankengruppe zum Förderprogramm 300 „Wohneigentum für Familien“.
Wie funktioniert die KfW-Förderung für den Hausbau?
Die wichtigste Bemessungsgrundlage für den Kredit ist das zu versteuernde Einkommen. Dabei sollten Sie beachten, dass das zu versteuernde Einkommen nicht mit dem Bruttoeinkommen identisch ist! Es ist niedriger.
Der Betrag wird normalerweise durch das Finanzamt ermittelt. Sie finden ihn in Ihrem Steuerbescheid. Bei der Berechnung werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das Ergebnis ist das Einkommen, das der Steuer unterworfen wird. Dieser Betrag darf für die Familienförderung den Höchstbetrag nicht überschreiten.
- Höchstbetrag ab 16. Oktober 2023: Das zu versteuernde Einkommen der Familie mit einem Kind beträgt höchstens 90.000 € im Jahr.
- Mit jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um weitere 10.000 €. Eine Familie mit drei Kindern darf also ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 110.000 € haben.
- Maßgeblich ist für Förderanträge das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres. Mit anderen Worten: Für Anträge im Jahr 2023 müssen Sie den Durchschnitt der Jahre 2021 und 2020 bilden.
Es gibt weitere Regeln, die Sie beachten müssen:
- Das neu gebaute Haus darf nur der Selbstnutzung dienen.
- Das Haus muss mindestens fünf Jahre selbst genutzt werden, ansonsten erhöhen sich die Zinsen.
- Es ist kein weiteres Wohneigentum vorhanden.
- Das Haus muss ein klimafreundlicher Neubau im Ersterwerb sein.
- Die Antragsteller werden zu gleichen Teilen Eigentümer.
- Mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt im Haushalt.
Sprechen Sie uns zu den vorgestellten Konditionen gerne an, damit wir diese bei Ihrem Hausbau mit Fischer-Bau berücksichtigen können.