Unterschied zwischen Bauantrag und Bauanzeige

Ein Grundstück zu besitzen ist oft der erste Schritt zum Eigenheim. Vielfältig sind die Wünsche bei der Planung des eigenen Hauses. Noch zahlreicher sind jedoch die Bauvorschriften, die einzuhalten sind. Der Aufwand der Genehmigungsverfahren ist allerdings nicht in allen Fällen gleich groß. Das zeigt der Unterschied zwischen Bauantrag und Bauanzeige.

Der Bauantrag ist der klassische Weg

Die Rechtsgrundlage in Deutschland ist das Baugesetzbuch. Die Bundesländer legen in den Landesbauordnungen die Bedingungen in den einzelnen Ländern fest. Die Details der Baurechte werden dann wesentlich noch von den Kommunen beeinflusst. Der Bauherr sollte sich also rechtzeitig bei seiner örtlichen Baubehörde erkundigen.

Ein Bauantrag ist mit viel Vorarbeit verbunden. Der Bauherr wendet sich dazu an seinen bauleitenden Architekten, Ingenieur oder Bauträger. Sofern Sie Fischer-Bau als Bauträger ausgewählt haben, sind keine zusätzlichen Kosten für die Erstellung des Bauantrags zu erwarten. Diese sind für Sie im Leistungsumfang stets enthalten. Für die Einreichung eines Bauantrages bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bauantrag
  • Bauzeichnungen
  • Lageplan
  • Baubeschreibungen
  • Berechnungen
  • Technische Nachweise
  • Betriebsbescheinigungen
  • Entwässerungsplan

Die Bearbeitungszeiten sind regional sehr unterschiedlich. Mit einem Zeitraum von 6-12 Wochen sollte aber auf jeden Fall gerechnet werden.

Mit der Bauanzeige geht es wesentlich leichter

Im Unterschied zum Bauantrag löst die Bauanzeige kein aufwendiges Genehmigungsverfahren aus. Hierbei zeigt der Bauherr lediglich, unter Einreichung der Bauvorlagen, der Bauaufsichtsbehörde die Bebauung an. Grundvoraussetzung für die Bauanzeige ist, dass ein Bebauungsplan für das Gebiet besteht. Im Bebauungsplan legt die Gemeinde die Bedingungen der Bebauungen im Detail fest. Bei der Festlegung fließen auch die städtebaulichen Belange der Kommune ein. Der Bebauungsplan wird auch als B-Plan bezeichnet. Der Entwurfsverfasser der Bauanzeige bestätigt die Einhaltung aller Bauvorschriften, sowie der Bedingungen des Bebauungsplans. Das vereinfachte Verfahren der Bauanzeige setzt voraus, dass die Vorgaben im Bebauungsplan exakt eingehalten werden.
Keine formelle Genehmigung der Bauanzeige erforderlich

Die Bauanzeige wird in der Behörde auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Eine detaillierte Prüfung wie beim Bauantrag erfolgt nicht. Wenn die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von 4 Wochen keine Einwände erhebt, kann mit dem Bau begonnen werden. Eine förmliche Baugenehmigung wird nicht erteilt.

In einigen Bundesländern können abweichende Regelungen gelten. So hat die Hansestadt Hamburg eigene Bestimmungen erlassen. Diese dienen aber ebenfalls der Vereinfachung des Antragsverfahrens.

Unterschiedliche Kosten bei Bauantrag und Bauanzeige

Die Kosten eines Bauantrages bestehen aus den Kosten des Architekten sowie den Gebühren der Bauaufsichtsbehörde. Die Kosten sind sehr unterschiedlich. Mit etwa 0,5 bis 0,7 % sollte man rechnen. Die Bauanzeige ist entsprechend günstiger. Allein die amtlichen Gebühren sind wesentlich geringer als beim Bauantrag. Die exakte Höhe der Kosten ist auch maßgeblich von den gesamten Baukosten abhängig.

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