Baukindergeld – Junge Familien auf dem Weg in die eigenen vier Wände

Die Bundesregierung will Familien beim Kauf von Wohneigentum auch in den Regionen Hannover, Hildesheim und Braunschweig tatkräftig unterstützen – dafür wurde nun das Baukindergeld ins Leben gerufen. Wir erklären wie es funktioniert und wie auch Sie davon profitieren, wenn Sie z. B. ein Einfamilienhaus mit Fischer-Bau bauen möchten.

Mit dem Baukindergeld werden besonders junge Familien unterstützt. Das erklärte Ziel ist es, den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu unterstützen. Dies soll in der Konsequenz zu einer Erhöhung der in Deutschland vergleichsweise geringen Eigenheimquote führen.

Es spielt für die Beantragung keine Rolle, ob es sich um den Kauf oder Neubau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung handelt: Die Bundesregierung unterstützt mit dem sogenannten Baukindergeld Familien mit Kindern mit bis zu 12.000€ je Kind. Diese Regelung gilt für Immobilien, welche seit dem 1. Januar 2018 gekauft worden sind. Der Tag der Baugenehmigung gilt entsprechend bei Neubauten.

Wer kann Baukindergeld bekommen?

  • Familien mit mindestens einem Kind haben einen grundsätzlichen Anspruch.
  • Kinder unter 18 Jahren werden bei Antragstellung berücksichtigt.
  • Bei der Anrechnung von Kindern gibt es aktuell keine Begrenzung.
  • Wenn Sie eine Förderung erhalten, müssen Ihre Kinder zusammen mit Ihnen in die Immobilie einziehen.
  • Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen darf maximal 75.000€ betragen, für jedes zusätzliche Kind steigt dieser Betrag um weitere 15.000€.
  • Das Baukindergeld können Sie regelmäßig nur für die erste Immobilie erhalten.

Wo kann das Baukindergeld beantragt werden?

Ein Antrag auf Baukindergeld kann ab dem 18.09.2018 online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass der Antrag spätestens drei Monate nach dem Einzug gestellt werden muss. Zur Berechnung der Frist ist beispielsweise das Datum der Meldebestätigung oder das Datum der Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrages relevant.

Wie erfolgt die Auszahlung des Baukindergeldes?

Eine Familie erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.200€ pro Kind. Dieser Zuschuss wird über einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren ausgezahlt. Der gesamte Förderungsbetrag steht also nicht sofort zur Verfügung, dies sollten Sie bei einer Finanzierung stets berücksichtigen. Sie können die jährlichen Zuschüsse alternativ für Sondertilgungen Ihrer bestehenden Kredite nutzen.

Sie haben Interesse?

Die Finanzierungsexperten von Fischer Bau stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Baukindergeld jederzeit und sehr gerne zur Verfügung. Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf!