Einmessung von neu errichteten Bauten

In der Theorie ist der Fall klar: Sie kaufen ein Grundstück nur, wenn Sie genau wissen, wie groß das Stück Land ist und wo dessen amtlich festgestellte Grenzen verlaufen. Eine genaue Vermessung des Baulands ist also nicht notwendig. Die Praxis jedoch sieht oft ganz anders aus. Hier kann es dann zwischen Grundstücksbesitzern zu Streitigkeiten hinsichtlich des Grenzverlaufs kommen, weil Flurkarten oder Katastereinträge nicht korrekt sind.

Gesetzlich verpflichtet sind Sie dazu allerdings nicht – ganz im Gegensatz zur Einmessung von neu errichteten Bauten. Das Liegenschaftskataster jeder Gemeinde muss nämlich immer aktualisiert werden, weil es eine unverzichtbare Grundlage für das Funktionieren einer Kommune ist. Hier sind Sie angehalten, einen Vermessungsingenieur zu beauftragen.

Die Vermessung von Bauland

Doch beginnen wir mit der Vermessung Ihres Baulands, das Sie frisch erworben haben. Empfehlenswert wäre es, schon vor dem Unterschreiben des Kaufvertrags einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu beauftragen, Ihr Grundstück exakt zu vermessen; alternativ wenden Sie sich an die zuständige Stelle, zu der die Vermessungsbehörde gehört, in der Regel sind das das Landratsamt oder die städtische Verwaltung.

Warum ist das notwendig? Ganz einfach: Sie sichern sich damit bereits im Vorfeld für den Fall eines Grundstückstreits ab. Immer wieder kommt es vor, dass die Besitzer benachbarter Flächen – nicht unbedingt mit bösem Willen – behaupten, dass sie den Grenzverlauf zwischen den Grundstücken nicht respektieren. Nicht selten kommen solche Fälle vor Gericht. Wenn Sie Ihr Bauland offiziell vermessen lassen, sind Sie für diesen Umstand gewappnet. Nach der Vermessung erhalten Sie das Ergebnis, eventuell erhalten Sie zudem eine Aufforderung von der Vermessungsbehörde, einen Nachweis der Fortführung im Liegenschaftskataster zu erbringen. Dieser Forderung sollten Sie natürlich ebenfalls nachkommen.

Für die Vermessung müssen Sie im Sinne der Gebührenverordnung eine Abgabe entrichten, die sich am Bodenwert Ihres Baulands orientiert. Wenn Grenzpunkte fehlen, dann können Sie gegen einen Aufpreis beantragen, diese im Vermessungsergebnis markieren zu lassen.

Die Einmessung von Gebäuden

Dabei geht es darum, Häuser und andere Bauwerke nach ihrer Fertigstellung vermessen zu lassen. Jeder Hausbesitzer ist verpflichtet, diese Einmessung vorzunehmen und sie dem Katasteramt mitzuteilen – das Liegenschaftskataster muss beständig fortgeschrieben bzw. auf den neuesten Stand gebracht werden. Die Einmessung muss äußerst präzise sein (höchstens drei Zentimeter Abweichung). Doch warum ist das so wichtig?

Dabei geht es um Belange von öffentlichem Interesse. Beispielsweise muss die Einmessung den Nachweis liefern, dass Feuerwehr, Polizei und Notärzte überall Zugang haben und Energieversorger wie Telekommunikationsunternehmen Rohre und Leitungen verlegen können. Auch in Sachen Bauordnung, Nachbarschaftsrecht, Abstandsflächen, Umweltschutz und Lärmschutz ist eine exakte Einmessung notwendig. Zudem müssen die vorgeschriebenen Abstände zwischen Gebäuden in jedem Fall eingehalten sein.

Die Einmessung Ihres Hauses müssen Sie als Besitzer beantragen – auch, wenn Sie gar nicht selbst gebaut, sondern das Gebäude nur gekauft haben. Die Gebühr beträgt bei baulichen Anlagen mit einem Wert zwischen 50.000 und 200.000 Euro 550 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

Die Aufgabe von Vermessungsingenieuren beim Hausbau

Den Vermessungsingenieur sollten Sie bereits bei der Absteckung des Gebäudes beauftragen und nicht erst nach der Fertigstellung. Dann nämlich kann der Ingenieur dem zuständigen Amt anzeigen, dass Sie – als Bauherr – die Absicht haben, die Einmessungspflicht auch wirklich zu erfüllen.
Im Prinzip umfasst der Aufgabenbereich eines Vermessungsingenieurs drei Felder: die Grundstücksvermessung, die Hausabsteckung (dabei wird die exakte Position des Gebäudes auf einem Grundstück ermittelt) sowie die Einmessung des Hauses nach der Fertigstellung. In letzterem Schritt prüft der Ingenieur, ob Baugenehmigung und Bebauungsplan eingehalten worden sind und ob das Haus an der vorgesehenen Stelle errichtet worden ist.

Fazit

Tatsächlich empfiehlt es sich, Bauland beim Erwerb von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vermessen zu lassen. Das erspart Ihnen auf längere Sicht womöglich eine Menge Ärger mit den Besitzern der benachbarten Grundstücke. Sie können alternativ auch die Vermessungsbehörde der Gemeinde kontaktieren, in der sich das Bauland befindet. Hinsichtlich der Einmessung von Gebäuden ist es ratsam, frühzeitig einen Vermessungsingenieur zu beauftragen, der dem zuständigen Amt die Messdaten übermittelt.

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