(HINWEIS: Die Förderprogramme aus diesem Artikel sind nicht mehr aktuell!)
Start für neue KfW-Förderprogramme im Bereich Neubau – jetzt informieren!
Seit dem 01.07.2021 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau neue Förderprogramme für den Bereich Neubau aufgelegt. Diese Förderungen stehen im direkten Zusammenhang mit den gesetzlich verankerten Klimazielen, welche die Bundesregierung beschlossen hat. Dabei fördert die KfW Projekte im Bereich Sanierung und im Bereich Neubau. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über Fördermöglichkeiten im Bereich Neubau.
Förderungen zum Kauf eines Neubaus – Wohngebäude
Möchten Sie ein neu gebautes Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen, unterstützt die KfW dieses Vorhaben mit dem Kredit Wohneigentumsprogramm (124) und dem Kredit Wohneigentumsprogramm für Genossenschaftsanteile (134). Diese Förderungen lassen sich wie bisher mit Maßnahmen für energetische Maßnahmen kombinieren und bleiben unverändert bestehen. Hat das Haus eine bestimmte Effizienzklasse, sind weitere Förderungen für den Kauf oder den Neubau möglich.
Förderungen zum energieeffizienten Bauen der Nutzung erneuerbarer Energien
In Bereich des energieeffizienten Bauens bietet die KfW deutliche Verbesserungen hinsichtlich Kreditvolumen und Konditionen an. Die wichtigsten Änderungen sind im Programm 261,262 und 461 enthalten.
Wenn Sie ein neues KfW-Effizienzhaus kaufen oder bauen möchten (Kredit 261, 262), erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 % im Vergleich zu den bisherigen Konditionen. Insgesamt kann der Tilgungszuschuss nun bis zu 37.500 Euro betragen. Der maximale Kreditbetrag wird um 30.000 Euro auf insgesamt 150.000 Euro erhöht. Sofern der Neubau durch einen Experten für Energieeffizienz begleitet wird, sind dessen Leistungen mit einem Zuschuss von bis 5.000 Euro förderbar.
Je nach Effizienzklasse des Neubaus gewährt die KfW unterschiedliche Höhen der Förderung. Aktuell gelten folgende Zahlen zu diesem Programm:
Für den Bau oder den Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses 40 Plus erhalten Sie einen Tilgungszuschuss in Höhe von 25 % vom Darlehensbetrag. Bei einem maximalen Kreditbetrag von 150.000 Euro sind das bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit.
Bauen oder kaufen Sie ein KfW-Effizienzhaus 40 EE, erhalten Sie 20 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Darlehen. Diese Summe kann daher bis zu 24.000 Euro je Wohneinheit betragen.
Wenn Sie ein KfW-Effizienzhaus 55 EE bauen oder kaufen, erhalten Sie einen Tilgungszuschuss in Höhe von 17,50 %. Bei einem maximalen Förderdarlehen in Höhe von 150.000 Euro wären das bis zu 26.250 Euro je Wohneinheit.
Förderung für einige Heizungsarten entfällt
Seit dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelma߬nahmen nicht mehr durch die KfW, sondern teilweise durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr¬kontrolle) übernommen. Die Installation von Nah- und Fern¬wärme sowie eine Optimierung der Heizungs¬anlage fördert die KfW weiterhin.
Nicht mehr durch die KfW gefördert werden:
Einzelmaßnahmen für:
• Öl-Brennwert-Heizungen
• Gas-Brennwert-Heizungen
• ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
• Maßnahmenpakete für
• Heizung
• Lüftung
Sie haben Interesse?
Die erfahrenen Verkäufer der Fischer-Bau GmbH stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um das Thema jederzeit und sehr gerne zur Verfügung. Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf! Besuchen sie doch auch unsere Musterhäuser, wir freuen uns auf Sie!